Welche Rechte Sie als Kinderwagen-Fahrer(in) haben

Wenn Eltern heutzutage mit dem Kinderwagen unterwegs sind, gibt es nicht selten Ärger, auch wenn die modernen Modelle der Luxuskinderwagen schon längst nicht mehr so sperrig sind wie früher. In öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf dem Gehsteig können sie unter Umständen dennoch den Weg versperren.

Man muss ja noch nicht einmal das Haus verlassen, denn oftmals bahnt sich der Streit ja schon im Hausflur an, wenn der Kinderwagen dort abgestellt wird. Doch Eltern müssen sich nicht alle Anfeindungen gefallen lassen, es gibt schließlich auch gewisse Rechte, die man mit genügend Selbstvertrauen auch gegenüber Nörglern durchsetzen sollte.

In Mietshäusern ist der Ärger häufig vorprogrammiert

Am häufigsten gibt es in Häusern Zoff, in denen mehrere Mietparteien wohnen. Werdende Eltern überlegen oftmals schon vor der Ankunft des neuen Erdenbürgers, wo sie denn am besten den Kinderwagen abstellen können. Natürlich ist der Hausflur besonders praktisch, denn zum einen nimmt der Kinderwagen dann in kleineren Wohnungen keinen Platz weg, und zum anderen muss man ihn nicht ständig nach oben transportieren, falls man eine höhere Etage bewohnt. In vielen Fällen muss man jedoch Ärger mit den anderen Bewohnern des Hauses befürchten. Zahlreiche Gerichte geben Eltern allerdings immer wieder Recht, denn es ist in der Tat nicht verboten, den Kinderwagen im Hausflur abzustellen.

Dennoch sind ein paar essentielle Punkte zu berücksichtigen, so müssen zum Beispiel Fluchtwege unbedingt freigehalten werden. Eventuell ist der Flur so schmal, so dass im Notfall der Fluchtweg durch den Kinderwagen blockiert wäre, dann ist das Abstellen untersagt. Sollte im Mietshaus ein separater Raum vorhanden sein, der auch für die Unterbringung von Kinderwagen vorgesehen ist, dann darf der Kinderwagen auch nicht im Hausflur stehen. Manchmal bitten die Vermieter darum, den Kinderwagen doch mit in die Wohnung zu nehmen. Dies ist jedoch nicht zumutbar, wenn man höher als in der zweiten Etage wohnt und kein Lift vorhanden ist.

Probleme in öffentlichen Verkehrsmitteln

In vielen Familien ist kein Auto vorhanden, so dass man auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen ist. Häufig gibt es im Haushalt zwar ein Auto, doch dieses braucht der Vater für die Fahrt zur Arbeit, so dass die Mutter tagsüber auf andere Art und Weise mit dem Kind mobil sein muss. Ist der Weg zum Einkaufen oder zum Arzt zu Fuß zu weit, so bleiben dann nur Bus und Bahn.

Den Betreibern der Verkehrsmittel ist normalerweise sehr daran gelegen, das Mitführen eines Kinderwagens so einfach wie möglich zu gestalten. In Bussen hat man aus diesem Grund spezielle Stellplätze für den Kinderwagen geschaffen, sollte dort jemand stehen, darf man die Person bitten, doch bitte den Platz frei zu machen. Eltern müssen aber beachten, dass auch Menschen mit einem Rollator diesen Stellplatz beanspruchen dürfen.

In den U- und S-Bahnen sind dagegen separate Abteile für Kinderwagen vorhanden, auch Sitzplätze sind hier vorhanden, auf die man jedoch keinen rechtlichen Anspruch hat. In der Bahn sind die Gänge normalerweise breit genug, so dass man den Kinderwagen dort abstellen kann.

Auf Rolltreppen sind Kinderwagen nicht gestattet

In vielen Bereichen des Alltags erleichtern Rolltreppen den Aufstieg, wie zum Beispiel an Flughäfen, in Kaufhäusern oder auch in Bahnstationen. Natürlich ist dies eine einfache Möglichkeit, um zur nächsten Etage zu gelangen. Nicht selten hat man auch Eltern gesehen, die den Kinderwagen auf die Rolltreppe bugsierten, dem hat der Gesetzgeber aber inzwischen einen Riegel vorgeschoben. In der gesamten EU sind Kinderwagen auf der Rolltreppe nun verboten, Eltern müssen also unbedingt den Fahrstuhl benutzen.

 

 

 

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*